Castor-Transporte: Nordrhein-Westfalen sieht Bund in Verantwortung

Castor-Transporte: Nordrhein-Westfalen sieht Bund in Verantwortung

Düsseldorf (epd). Die nordrhein-westfälische Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) sieht angesichts der bevorstehenden Atommüll-Straßentransporte von Jülich nach Ahaus den Bund in der Verantwortung. In einem öffentlich vorliegenden Bericht an den Landtagsausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erläuterte die Ministerin, dass es für die Abtransporte aus dem Zwischenlager in Jülich keine Alternative gebe. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung habe keine Genehmigung für eine Verbesserung weiterer Sicherheitsmaßnahmen am Standort Jülich in Aussicht gestellt. Ein Widerruf der Räumungsanordnung scheide rechtlich aus. Der „ungenehmigte Zustand für das bestehende Lager“ bestehe auch perspektivisch fort.

Der Bund habe nunmehr die Weichen für diese Transporte von 152 Castoren mit Kernbrennstoffen von Jülich nach Ahaus gestellt, schreibt Neubaur in ihrem Bericht, mit dem sich der Ausschuss am Mittwoch befassen wollte. Ein Lagerneubau in Jülich sei seitens des Bundes nicht gewünscht, erklärte die Ministerin. Ein Zwischenlagerneubau allein auf Kosten des Landes Nordrhein-Westfalen sei nicht finanzierbar. Für einen solchen Neubau wäre zudem ein Genehmigungsverfahren notwendig, das durch die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen bislang nicht eingeleitet worden sei.

Unterdessen haben Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltschützer zu einer weiteren Demonstration gegen die Transporte aufgerufen. Am Samstag wollen 41 Gruppen in Ahaus protestieren. Dazu zählen der BUND NRW, Parteien sowie die evangelische Christus-Kirchengemeinde und die katholische Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt aus Ahaus.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hatte im August die Genehmigung der Castor-Transporte durch Nordrhein-Westfalen erteilt. Laut Bundesamt sollen 152 Behälter mit rund 300.000 Brennelementekugeln aus dem Forschungszentrum Jülich nach Ahaus im westlichen Münsterland gebracht werden. Die Beförderungsgenehmigungen sind bis Mitte 2027 gültig und können unverzüglich vollzogen werden.