Forscher: Kaum Veränderungen durch Cannabis-Legalisierung

Foto von jungen Menschen, die einen Joint herum reichen.
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Der Cannabis-Konsum bleibt auch nach der Legalisierung unverändert, haben Forscher herausgefunden.
Cannabis-Konsum konstant
Forscher: Kaum Veränderungen durch Cannabis-Legalisierung
Die Teillegalisierung von Cannabis war hoch umstritten. Nun zeigt ein erster Evaluationsbericht: Weder die Hoffnungen noch die Befürchtungen scheinen sich bislang zu bewahrheiten.

Die von heftigen Diskussionen begleitete Teillegalisierung von Cannabis im Frühjahr 2024 hat bisher offenbar kaum Folgen für das Konsumverhalten. Sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen halten bisherige Konsumtrends an, wie aus einer ersten Evaluierung hervorgeht. Auch die angestrebte Zurückdrängung des Schwarzmarkts blieb demnach wohl aus. Schnellen Änderungsbedarf sieht das Forschungsteam nicht - gleichwohl hat es einige Anregungen für die Politik.

Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis sind in Deutschland seit April 2024 teilweise legal. Das damals in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz sieht eine Evaluierung in drei Stufen bis 2028 vor. Beteiligt sind die Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf sowie die Universität Tübingen. Seit der teilweisen Legalisierung sei bislang keine Auswirkung auf den "schon vorher ansteigenden Konsumtrend" bei Erwachsenen festzustellen, sagte der Koordinator des Forschungsprojekts, der Hamburger Suchtexperte Jakob Manthey.

Demnach konsumieren etwa fünf Millionen Erwachsene in Deutschland zumindest gelegentlich Cannabis; etwa eine Million von ihnen tun dies fast täglich oder jeden Tag. Daniel Kotz vom Universitätsklinikum Düsseldorf sagte, auch beim Cannabiskonsum von Jugendlichen zeige sich bisher keine Veränderung. Der leichte Abwärtstrend bei 12- bis 17-Jährigen habe sich fortgesetzt. Zur Frage, wie viel Cannabis trotz legaler Optionen weiterhin auf dem Schwarzmarkt bezogen wird, könne bisher keine verlässliche Angabe gemacht werden, sagte Manthey weiter.

Allerdings verdränge zumindest das in Anbauvereinigungen erzeugte Cannabis das Schwarzmarktangebot nur "marginal". Die dort produzierte Menge decke nicht einmal ein Prozent des berechneten Cannabisbedarfs. Der Umfang des ebenfalls erlaubten Eigenanbaus daheim sei sehr schwer schätzbar. Medizinalcannabis, das für eine Vielzahl von psychischen und physischen Beschwerden verordnet werden kann, deckt laut Manthey 12 bis 14 Prozent des Gesamtbedarfs.

Hier könne nicht genau festgestellt werden, wie viele Menschen die Produkte ausschließlich für medizinische Zwecke oder zumindest auch für den Freizeitkonsum nutzen. Einen "dringenden Handlungsbedarf" zur Änderung des Cannabisgesetzes sieht das Forschungsteam momentan nicht. Gleichwohl seien Änderungen überlegenswert. So regte Manthey an, die Vorgaben für Anbauvereinigungen zu vereinfachen. Kotz hält zudem eine Vereinheitlichung der Kinder- und Jugendschutzregeln für den Konsum von Cannabis und Tabak für überlegenswert.

Derzeit ist es verboten, Cannabis in Anwesenheit von Kindern zu konsumieren; auch das direkte Umfeld von Schulen, Kitas, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ist tabu. Für Tabak- und Nikotinprodukte gelten solche Verbote nicht, "obwohl sie vielleicht viel sinnvoller wären", sagte Kotz. Die Forscher wiesen darauf hin, dass sich viele Fragen erst später würden beantworten lassen. Das Cannabisgesetz sei erst "ganz kurz in Kraft", betonte der Tübinger Jurist und Kriminologe Jörg Kinzig. "Man muss sich das noch ein bisschen angucken."