Berlin (epd). Die Bundesländer dringen weiter auf die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut an den Bundestag zu verweisen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode lag dem Bundestag diese Initiative der Länder vor. Mit der Bundestagswahl im Februar war der Antrag aber „verfallen“ und muss nun in das neu gebildete Parlament noch einmal eingebracht werden, wenn die Länder weiter eine Beschäftigung des Bundesgesetzgebers mit dem Thema wollen.
Mit der Widerspruchsregelung würde jeder Mensch in Deutschland potenziell zum Organspender, wenn er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Befürworter der Regelung erhoffen, dass damit die Zahl der Organspenden steigen würde. Deutschlandweit warteten zum Stichtag 1. Januar 2025 laut der Stiftung Eurotransplant fast 8.300 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. 2.850 Organe seien 2024 gespendet worden.
Derzeit gilt in Deutschland die Zustimmungsregelung. Organspender wird nur, wer selbst zu Lebzeiten oder wessen Angehörige nach dem Tod ausdrücklich zustimmen. 2020 hatte der Bundestag über die Einführung der Widerspruchsregelung abgestimmt. Damals gab es keine Mehrheit dafür.