Rheinland-pfälzisches Bestattungsgesetz tritt in Kraft

Rheinland-pfälzisches Bestattungsgesetz tritt in Kraft

Mainz (epd). In Rheinland-Pfalz tritt das im September verabschiedete neue Bestattungsgesetz bereits am Samstag in Kraft. Die abschließende Prüfung und Veröffentlichung sei schneller erfolgt als erwartet, teilte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Freitag in Mainz mit. Das Land erhält damit das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. In Rheinland-Pfalz werden viele alternative Bestattungsformen erlaubt und der Friedhofszwang für die Totenasche wird aufgehoben. Angehörige können die Asche künftig grundsätzlich auch privat aufbewahren.

Die verbreiteten Wünsche nach neuen Bestattungsformen könnten vom Wochenende an umgesetzt werden, kündigte Hoch an. Tatsächlich ist dies in vielen Fällen aber wohl noch nicht möglich. So fehlten für die gesetzlich erlaubten Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn die wasserrechtlichen Durchführungsverordnungen, warnte der Bestatterverband Rheinland-Pfalz. „Es gibt da gerade einen gewissen Aktionismus“, sagte Landesgeschäftsführer Christian Jäger dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Zwar würden bereits erste Schifffahrtsunternehmen entsprechende Angebote machen, doch vorerst bestehe während einer solchen Flussbestattung noch das Risiko, „dass die Wasserschutzpolizei beidreht“. Für die unabhängig vom religiösen Bekenntnis erlaubten Tuchbestattungen wiederum müssten die Friedhöfe noch ihre Satzungen ändern. Die private Aufbewahrung der Asche sei nur bei Vorliegen einer zu Lebzeiten verfassten, schriftlichen Verfügung des Verstorbenen erlaubt.

Da viele Detailfragen noch unklar seien, kritisiert der Bestatterverband, dass das Gesetz in Kraft treten kann, bevor die Rechtsverordnungen vorliegen. Auch die kommunalen Ordnungsbehörden hätten sich noch nicht wirklich mit der neuen Rechtslage befasst, sagte Jäger.