Ökonom für soziale Staffelung der Grunderwerbssteuer

Ökonom für soziale Staffelung der Grunderwerbssteuer
22.09.2025
epd
epd-Gespräch: Nils Sandrisser

Köln (epd). Der Ökonom Pekka Sagner vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln schlägt eine Staffelung der Grunderwerbssteuer vor, um den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses wieder für mehr Menschen erschwinglich zu machen. Für kleinere, billigere Immobilien solle die Steuer gesenkt werden oder sogar ganz entfallen, für teurere Behausungen sollten deutlich teurere Sätze fällig werden, erklärte Sagner dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Eine solche Maßnahme wäre „sozial sehr treffsicher“, sagte der Immobilienmarktexperte des arbeitgebernahen Instituts. Sie würde nicht nur den Zugang einkommensschwächerer Menschen zu Wohneigentum erhöhen, sondern wäre zugleich für die öffentlichen Haushalte „potenziell neutral“.

Nach Sagners Worten könnte eine abgestufte Grunderwerbssteuer mittelbar auch den angespannten Mietmarkt entlasten. Miet- und Wohneigentumsmarkt seien stets zusammen zu denken, sagte er: „Dadurch, dass derzeit der Kreis der Menschen, die Eigentum erwerben können, so klein ist, ist es so, dass weniger Haushalte ins Eigenheim ziehen und eine Mietwohnung freimachen.“

Sagner schlug vor, bis zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro gar keine Grunderwerbssteuer mehr zu erheben. Bis 500.000 Euro könnten dann dreieinhalb Prozent fällig werden. „Oberhalb dieses Niveaus kann man sicher zügig nach oben gehen auf sechs oder acht Prozent“, sagte der Ökonom. In Großbritannien gebe es positive Erfahrungen mit so einem Stufenmodell.

Dabei sollten die Bundesländer weiterhin selbst über die jeweilige Höhe der Grunderwerbssteuer entscheiden dürfen, betonte Sagner, „um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass wir nicht den einen Immobilienmarkt mit überall gleichen Preisen haben“. Entscheidend sei eine Entlastung für die untere Hälfte der Bevölkerung: „Dann kann es auch eine Mehrbelastung für den oberen Bereich sein.“

Die Grunderwerbssteuer ist in Deutschland eine Ländersteuer und fällt je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. Bayern erhebt mit 3,5 Prozent den geringsten Satz. Im Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zahlen Immobilienkäufer mit 6,5 Prozent vergleichsweise am meisten.