Weihnachtsmarkt-Attentat: Generalbundesanwalt prüft

Weihnachtsmarkt-Attentat: Generalbundesanwalt prüft

Magdeburg (epd). Das Landgericht Magdeburg will den Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Übernahme der Strafverfolgung des Weihnachtsmarkt-Attentäters prüfen lassen. Sollte der Generalbundesanwalt den Fall übernehmen, würde der Prozess statt vor dem Landgericht Magdeburg vor dem Oberlandesgericht Naumburg geführt, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.

Die 1. Strafkammer am Landgericht Magdeburg kam demnach nach Auswertung der Akten zu dem Schluss, dass die Straftaten des 50-jährigen Taleb A. geeignet sind, „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen und besondere Bedeutung aufweisen“. Damit würde es sich um ein sogenanntes Staatsschutzverfahren handeln, für das der Generalbundesanwalt zuständig wäre. Gleichzeitig würde sich daraus dann die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Naumburg für die Durchführung des Prozesses ergeben.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts kündigte zudem einen möglichen Auftakt für das Hauptverfahren für den 22. Oktober an. Voraussetzung dafür sei, dass der Fall beim Landgericht Magdeburg verbleibe. Eine Entscheidung über den Termin des Prozessauftakts soll bis zum 13. Oktober fallen.

In Magdeburg wurde für den Prozess eine Leichtbauhalle gebaut, die vom Land für den Prozess angemietet wird und bereits 1,7 Millionen Euro an Kosten verursacht hat. Das Landgericht Magdeburg bestätigte jedoch auf Anfrage, dass dort auch im Falle der Übernahme durch das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt werden könne.

Am 19. August hat die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt Anklage gegen den 50-jährigen Taleb A. erhoben. Der Arzt war am 20. Dezember 2024 mit einem Auto in den Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren, dabei tötete er sechs Personen, mehr als 300 weitere wurden verletzt.