Rheinland-Pfalz gibt sich bundesweit liberalstes Bestattungsrecht

Rheinland-Pfalz gibt sich bundesweit liberalstes Bestattungsrecht
Ein Schmuckstück aus der Asche Verstorbener, eine Urnenbestattung in Rhein oder Mosel, die Aufbewahrung der Urne zu Hause - all das ist in Rheinland-Pfalz künftig erlaubt. Der Landtag hat das Bestattungsgesetz umfassend reformiert.

Mainz (epd). In Rheinland-Pfalz gilt künftig das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. Der Landtag in Mainz verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der regierenden Ampel-Koalition und der AfD eine umfassende Novellierung des Bestattungsgesetzes. Damit werden viele alternative Bestattungsformen erlaubt und der Friedhofszwang für die Asche Verstorbener aufgehoben. Angehörige können die Totenasche künftig grundsätzlich auch privat verwahren.

Der zuständige Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erklärte im Plenum, mit dem Gesetz reagiere das Land auf eine veränderte Bestattungskultur. Das Gesetz schränke niemanden ein, der eine traditionelle Form der Bestattung wünsche. „Wir sehen den Friedhof in unserem Bestattungsgesetz immer noch als Regelfall an“, erklärte er.

„Das Gesetz überlässt jedem die Art, wie er trauert“, erklärte der SPD-Abgeordnete Oliver Kusch. Bislang seien viele Angehörige, die sich beispielsweise aus der Asche ein Schmuckstück anfertigen lassen wollten, ins Ausland ausgewichen: „Die Menschen mussten in ihrer Trauer noch ein schlechtes Gewissen und zusätzlichen Stress haben.“ Die Trauerkultur habe sich im Laufe der Zeit stets verändert, gab der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler ein. Auch Friedhöfe müssten sich verändern, sie seien „eben gerade keine Museen“.

Die CDU-Opposition wiederholte ihre grundsätzliche Kritik an dem Gesetz. „Die Novelle beerdigt die Bestattungskultur in diesem Land,“ kritisierte der Unionsabgeordnete Christoph Gensch. Würde- und pietätvolle Bestattungen auf dem Friedhof würden tendenziell dadurch „unerschwinglich teuer“. Dem federführenden Minister Hoch rief Gensch im Plenum zu: „Herr Minister, Sie sind der Totengräber unserer Friedhöfe.“ Die Möglichkeit zur privaten Verwahrung von Urnen erzeuge gesellschaftlichen Druck, insbesondere Ärmere würden in Zukunft schneller aus dem Gedächtnis der Mitmenschen verschwinden.

Diese Gefahr sieht Minister Hoch nicht. Er traue den Kommunen im Land zu, Friedhöfe so weiterzuentwickeln, dass sie auch in Zukunft Orte der Trauer und des Gedenkens bleiben können. Allerdings stelle sich die Frage, ob Städte künftig noch in jedem Vorort einen eigenen Friedhof unterhalten müssten.