Rheinland-Pfalz gibt sich bundesweit liberalstes Bestattungsrecht

Rheinland-Pfalz gibt sich bundesweit liberalstes Bestattungsrecht

Mainz (epd). In Rheinland-Pfalz gilt künftig das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. Der Landtag in Mainz verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der regierenden Ampel-Koalition und der AfD eine umfassende Novellierung des Bestattungsgesetzes. Damit werden viele alternative Bestattungsformen erlaubt und der Friedhofszwang für die Asche Verstorbener aufgehoben. Angehörige können die Totenasche künftig grundsätzlich auch privat verwahren.

Der zuständige Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erklärte im Plenum, mit dem Gesetz reagiere das Land auf eine veränderte Bestattungskultur. Das Gesetz schränke niemanden ein, der eine traditionelle Form der Bestattung wünsche.

„Das Gesetz überlässt jedem die Art, wie er trauert“, erklärte der SPD-Abgeordnete Oliver Kusch. Bislang seien viele Angehörige, die sich beispielsweise aus der Asche ein Schmuckstück anfertigen lassen wollten, ins Ausland ausgewichen: „Die Menschen mussten in ihrer Trauer noch ein schlechtes Gewissen und zusätzlichen Stress haben.“

Die CDU-Opposition wiederholte ihre grundsätzliche Kritik an dem Gesetz. „Die Novelle beerdigt die Bestattungskultur in diesem Land“, kritisierte der Unionsabgeordnete Christoph Gensch. Würde- und pietätvolle Bestattungen auf dem Friedhof würden dadurch tendenziell „unerschwinglich teuer“. Gensch bezeichnete den federführenden Minister im Plenum als „Totengräber unserer Friedhöfe.“