Leer (epd). Nach Vorwürfen sexualisierter Gewalt hat das Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einem ehemaligen Pastor der Evangelisch-reformierten Kirche untersagt, weiter in Gottesdiensten oder sonstigen kirchlichen Diensten mitzuwirken. Außerdem wurden seine Ruhestandsbezüge gekürzt, wie der Sprecher der reformierten Kirche, Ulf Preuß, am Mittwoch im niedersächsischen Leer mitteilte. Der frühere Pfarrer habe dem Urteil zugestimmt.
Eine betroffene Person hatte sich Preuß zufolge im Frühjahr 2023 an die damals neu eingerichtete kirchliche Fachstelle für die Prävention von sexualisierter Gewalt gewandt. Die Person berichtete von Vorfällen mit dem Pastor, der in den 1980er und 1990er Jahren Mitarbeitende der Kindergottesdienste schulte. Die Staatsanwaltschaft habe die Anzeige als strafrechtlich relevant eingeschätzt, sie aber wegen der Verjährungsfrist nicht mehr verfolgen können.
Um den Fall dennoch aufzuklären, leitete die reformierte Kirche ein kircheninternes Disziplinarverfahren ein. Für die Ermittlungen beauftragte sie eigenen Angaben zufolge einen externen Fachanwalt. In diesem Verfahren räumte der Beschuldigte laut Preuß Fehlverhalten ein. Dem Pastor wurde daraufhin das Recht, kirchliche Dienste auszuüben, vorläufig entzogen. Im Laufe der Ermittlungen habe sich noch eine weitere Betroffene gemeldet. Mit dem Urteil des kirchlichen Disziplinargerichts ist das Verfahren nun abgeschlossen.
Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden sagte: „Für die betroffenen Personen hat sich das Verfahren unzumutbar in die Länge gezogen. Ich bin ihnen sehr dankbar, dass sie die unerträglichen Vorfälle angezeigt und ein notwendiges Verfahren angestoßen haben.“ Die Evangelisch-reformierte Kirche stehe für Transparenz und Aufklärung in Fällen sexualisierter Gewalt.
Zur Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören rund 151.000 Mitglieder in 136 Gemeinden zwischen Ostfriesland und dem Allgäu. In etwa 100 Kirchengemeinden hat es laut Preuß bereits Schulungen zum Thema gegeben. Ziel ist es, bis Ende 2025 auf allen kirchlichen Ebenen Schutzkonzepte zu etablieren.