Farbattacke auf niedersächsischen Landtag: Urteil rechtskräftig

Farbattacke auf niedersächsischen Landtag: Urteil rechtskräftig

Hannover (epd). Das Urteil gegen einen 25-jährigen Mann aus Nienburg wegen einer Farbattacke auf das Gebäude des niedersächsischen Landtags in Hannover ist rechtskräftig. Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am Dienstagabend sei beim Amtsgericht Hannover kein Antrag auf Berufung eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten nach dem am 2. September gesprochenen Urteil eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Das Amtsgericht hatte den Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er hatte gestanden, vor einem Jahr in roter Farbe die Parole „Free Gaza“ auf die denkmalgeschützte Fassade des Parlaments geschmiert und zudem in der Nähe ein Kunstwerk besprüht zu haben. Nun muss er 100 Tagessätze zu 20 Euro zahlen.

Durch die erforderliche Reinigung und Instandsetzung des Gebäudes entstand ein Sachschaden von rund 70.000 Euro. Der niedersächsische Landtag kündigte an, den 25-Jährigen zivilrechtlich auf Schadensersatz zu verklagen.