Attentäter von Solingen zu lebenslanger Haft verurteilt

Attentäter von Solingen zu lebenslanger Haft verurteilt

Düsseldorf (epd). Im Prozess um den Messeranschlag von Solingen ist der angeklagte Syrer Issa al H. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellte bei der Urteilsverkündung am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe (AZ: III-5 St 2/25). Issa al H. hatte beim Solinger Stadtfest am 23. August vergangenen Jahres mit einem Messer auf Besucher eingestochen. Er tötete eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren.

Der Angeklagte hatte die Tat bereits zum Prozessauftakt im Mai gestanden. Er ist nach einem Gutachten voll schuldfähig. Gegen Ende des Prozesses äußerte sich Issa al H. überraschend und nannte als Motiv für sein Verbrechen, er habe es nicht ertragen können, dass in Deutschland Menschen tanzen, während in Gaza Kinder getötet würden. Nach Einschätzung von Verteidiger Daniel Sprafke konnten die Beweggründe aber nicht zufriedenstellend geklärt werden, es gebe nach wie vor keine Klarheit über ein verständliches und nachvollziehbares Motiv.

Die Bundesanwaltschaft geht von einer islamistisch motivierten Tat aus. Die Anklage lautete unter anderem auf dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord und Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Issa al H. habe aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke auf die feiernden Menschen in Solingen eingestochen, weil er als Anhänger des IS in ihnen „Repräsentanten der westlichen Gesellschaft“ gesehen habe, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Der Anschlag beim Solinger „Festival der Vielfalt“ löste eine bundesweite Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik, Migration und Asylverfahren aus. Issa al H. war über Bulgarien als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, ein Abschiebeversuch scheiterte. Auf Landesebene stand besonders NRW-Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) in der Kritik. Ein Untersuchungsausschuss soll strukturelle Defizite bei Rückführungen und Abschiebehaft sowie mögliche Versäumnisse und Fehlverhalten der Landesregierung prüfen.

In einem aufgeheizten gesellschaftlichen Klima verabschiedeten die Ampel-Koalition im Bund und die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Maßnahmenpakete zur Verschärfung der Migrations- und Sicherheitspolitik. Die neue Bundesregierung aus Union und SPD stieß weitere, umstrittene Verschärfungen an, etwa die Aussetzung des Familiennachzugs und Zurückweisungen auch von Asylsuchenden an deutschen Grenzen.