Düsseldorf (epd). Im Prozess zum mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen hat sich die Verteidigung weitgehend der Forderung der Bundesanwaltschaft angeschlossen. Verteidiger Daniel Sprafke forderte aber am Dienstag in seinem Plädoyer das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf, eine mögliche Sicherungsverwahrung für den Angeklagten Issa al H. gründlich zu prüfen. Ansonsten stimme er mit den Forderungen der Anklage überein, sagte er.
Die Bundesanwaltschaft hatte vor einer Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld des Angeklagten gefordert. Eine frühzeitige Entlassung des 27-jährigen Issa al H. nach einer möglichen Verurteilung zu lebenslanger Haftstrafe wäre dann nicht mehr möglich. Der 5. Senat des OLG will sein Urteil am Mittwoch verkünden. (AZ: III-5 St 2/25)
Der Angeklagte hatte die Tat bereits zum Prozessauftakt im Mai gestanden. Er ist nach einem Gutachten voll schuldfähig. Der als Asylbewerber nach Deutschland gekommene 27-Jährige tötete laut Anklage beim „Festival der Vielfalt“ zum 650-jährigen Bestehen der Stadt Solingen am 23. August 2024 eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren. Acht Menschen wurden durch Messerstiche verletzt. Die Anklage lautet unter anderem auf dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord und Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS).
Die Bundesanwaltschaft fordert eine Verurteilung unter anderem wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS. Al H. habe aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke auf die feiernden Menschen eingestochen, weil er als Anhänger des IS in ihnen „Repräsentanten der westlichen Gesellschaft“ gesehen habe.