Berlin (epd). Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche besuchen nach einer Analyse des Deutschen Kinderhilfswerks erst nach langer Wartezeit eine Schule. Die am Donnerstag in Berlin veröffentlichte Analyse auf Grundlage von Befragungen der Landesregierungen zeigt nach Darstellung der Kinderrechtsorganisation auf, „dass die derzeitig gültige EU-Aufnahmerichtlinie zum Bildungszugang vielfach nicht eingehalten wird“. Das Kinderhilfswerk kritisierte die unzureichende Umsetzung des Rechts auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland.
Aktuell warteten viele Mädchen und Jungen „teils viele Monate oder sogar Jahre, bis sie ihr Recht auf Bildung durch den Besuch einer Regelklasse wahrnehmen könnten“. Die Bundesrepublik und die Bundesländer seien aber verpflichtet, für geflüchtete Kinder und Jugendliche den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens sicherzustellen.
Mit der anstehenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems solle sich die Rechtslage zum Schulbesuch von geflüchteten Minderjährigen noch einmal ändern: Der Schulbesuch müsse dann spätestens zwei Monate nach Asylantragsstellung beginnen. Eine Beschulung außerhalb des regulären Bildungssystems dürfe demnach höchstens einen Monat dauern.
Zurzeit sorge der oft lange Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen vielerorts dafür, dass nur „eine qualitativ unzureichende oder keine Beschulung stattfindet“, kritisierte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks, Holger Hofmann. Außerdem komme es auch nach der Umverteilung regelmäßig zu erheblichen Wartezeiten. „Vorbereitungsklassen beginnen häufig erst danach und können bis zu zwei Schuljahre andauern. Insgesamt kann es für geflüchtete Kinder bis zu drei Jahre dauern, bis sie in einer Regelklasse unterrichtet werden“, listete Hofmann auf. Die langen Wartezeiten seien auch „ein bildungspolitisches Problem, denn sie erschweren eine effiziente Bildungsintegration und erfolgreiche Bildungsverläufe erheblich“.