Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Strafe für Solingen-Attentäter

Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Strafe für Solingen-Attentäter

Düsseldorf (epd). Im Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten und mehreren Verletzten hat die Bundesanwaltschaft für den angeklagten Issa al H. die Höchststrafe gefordert. Zudem beantragte die Anklage am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf anschließende Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine frühzeitige Entlassung des Angeklagten nach einer möglichen Verurteilung zu lebenslanger Haftstrafe nach 15 Jahren wäre dann nicht mehr möglich.

Die Täter habe aus radikalislamischer Absicht gehandelt und bei seiner Tat „mit Tötungsabsicht wahllos“ auf die Besucher des Stadtfestes eingestochen, um als Kämpfer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) eine möglichst große Zahl von Menschen zu töten, erklärte die Bundesanwaltschaft. Dabei sei der Angeklagte mit „erheblicher krimineller Energie“ sowie „planvoll und konspirativ“ vorgegangen. Zudem habe er die Tat vorab angekündigt und auch einen Treueschwur auf den Kalifen des IS geleistet und per Internetmessenger versandt.

Die Bundesanwaltschaft forderte eine Verurteilung unter anderem wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS. Während der Tat soll Issa al H. mehrmals „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) gerufen haben. Der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke auf die feiernden Menschen eingestochen, weil er als Anhänger des IS in ihnen „Repräsentanten der westlichen Gesellschaft“ gesehen habe.

An ihnen habe er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollen, hieß es weiter. Angaben des Angeklagten, wonach der 27-Jährige in einer Art „Übersprungshandlung“ auf die Menschen eingestochen haben will, schenkte die Bundesanwaltschaft keinen Glauben. Zudem habe der Angeklagte in der Verhandlung keine Reue gezeigt.

Der heute 27-jährige Syrer tötete laut Anklage beim „Festival der Vielfalt“ zum 650-jährigen Bestehen der Stadt Solingen am 23. August 2024 eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren. Acht Menschen wurden durch Messerstiche verletzt, bei zwei weiteren wurde die Kleidung beschädigt.

Am kommenden Dienstag folgen die Plädoyers der Verteidigung, am 10. September könnte dann das Urteil verkündet werden. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ist der Angeklagte voll schuldfähig.