Weiterer Gerichtsbeschluss im Rechtsstreit über Aufnahme von Afghanen

Weiterer Gerichtsbeschluss im Rechtsstreit über Aufnahme von Afghanen

Berlin (epd). Die Aussetzung bestimmter Aufnahmeverfahren für gefährdete Afghaninnen und Afghanen ist nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rechtmäßig gewesen. Der einstweilige Stopp der Aufnahme im Rahmen der sogenannten Überbrückungsliste und im Ortskräfteverfahren erweise sich als „ermessensfehlerfrei“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts von Montag. (OVG 6 S 47/25)

Im konkreten Fall ging es nach Angaben des Gerichts um einen ehemals hochrangigen Richter in Afghanistan und dessen Familie. Wegen seiner nach der Machtübernahme der Taliban befürchteten Gefährdung habe das Bundesinnenministerium im Dezember 2022 eine Aufnahmebereitschaft für Deutschland erklärt. Die im Februar 2023 beantragten Visa seien dann im Frühsommer 2025 mit dem Hinweis verweigert worden, dass die Einreise für die Aufnahmeverfahren derzeit insgesamt ausgesetzt sei.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dem Kläger einen Visumsanspruch zugesprochen, was das Oberverwaltungsgericht nun anders sah. Die Aufnahmebereitschaft vermittele keinen Visumsanspruch, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. In den Verfahren der Überbrückungsliste und im Ortskräfteverfahren stelle die Erklärung der Bereitschaft keinen Verwaltungsakt dar, auf den sich der Antragsteller stützen könne. Zudem sei nicht zu beanstanden, wenn das im Dezember 2022 für gegeben erachtete politische Interesse an der Aufnahme nochmals überprüft werde, argumentierte das Gericht.

Um die Aufnahme gefährdeter Afghaninnen und Afghanen wird derzeit auch juristisch gerungen. Mehr als 2.000 Menschen mit Aufnahmezusage in Deutschland warten aktuell in Pakistan auf eine Entscheidung, ob sie Deutschland wirklich einreisen lässt. Die Zusagen wurden in verschiedenen Programmen erteilt, darunter für ehemalige Ortskräfte deutscher Institutionen während des internationalen Militäreinsatzes in Afghanistan oder für Menschen, die wegen ihres Einsatzes für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte nun Verfolgung fürchten müssen. Für Letztere wurde die sogenannte Überbrückungsliste eingeführt.

In mehreren Fällen hat das Berliner Verwaltungsgericht inzwischen die Einreise der Betroffenen verlangt. Die aktuelle Bundesregierung will freiwillige Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich“ beenden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat wiederholt erklärt, jeden Einzelfall daraufhin prüfen zu wollen, ob die Aufnahmezusage rechtsverbindlich ist. Nur dann und wenn eine Sicherheitsüberprüfung absolviert wurde, sollen Visa vergeben werden.