Kritik an Erhebung von Mehrfach-Nationalitäten in Kriminalstatistiken

Kritik an Erhebung von Mehrfach-Nationalitäten in Kriminalstatistiken

Düsseldorf (epd). Die Vorgabe des NRW-Innenministeriums zur Erfassung von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Tatverdächtigen in den polizeilichen Kriminalstatistiken sorgt für Kritik. Die Grünen im NRW-Landtag und die Linke im Bundestag warfen Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag vor, durch einen entsprechenden Erlass würden Populismus und Ressentiments gegen Menschen mit Migrationshintergrund geschürt. Zuvor hatte die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Donnerstag) über den Erlass des Ministers berichtet.

Mit dem Erlass, der rückwirkend ab dem 1. Juli gilt, betritt das NRW-Innenministerium bundesweit Neuland. Bislang wurden in den Statistiken Straftäter, die neben einem deutschen Pass auch eine zweite Staatsangehörigkeit haben, als Deutsche geführt. Auf Basis des neuen Erlasses werden nun in NRW auch weitere Staatsangehörigkeiten der potenziellen Straftäter erfasst. Minister Reul erklärte auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd): „Sicherheit gibt es nur mit Klarheit. Wenn wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten erfassen, schaffen wir Transparenz - und stärken damit unsere Polizei im Kampf gegen Kriminalität.“

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Julia Höller, kritisierte den Erlass. Er bringe „keinerlei Erkenntnisgewinn für die Arbeit der Polizei und zahlt ein aufs Konto der völkisch denkenden AfD“. Diese Art der Darstellung von Menschen mit ausländischen Wurzeln sei „Populismus“ und mache Menschen mit Doppelpass „zu Deutschen zweiter Klasse“.

Auch die Linke prangerte den Vorstoß von Innenminister Reul an. „Was nach nüchterner Datenerhebung klingt, ist nichts anderes als eine gefährliche Spaltung: Menschen werden in 'richtige' und 'andere' Deutsche einsortiert“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, der „Rheinischen Post“.

Laut dem Ministerium dient die Kenntnis aller Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen nicht nur statistischen Zwecken, sondern auch der Verbrechensbekämpfung. „Eine Person ist im Sinne der Rechtsgrundlagen zur Identitätsfeststellung erst vollständig identifiziert, wenn auch alle Staatsangehörigkeiten bekannt sind“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Auch eine eventuelle Fluchtgefahr sei bei Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten höher.