Chemnitz, Dresden (epd). Der seit zwei Monaten im Dresdner Abschiebegefängnis einsitzende Kurde Hamza A. ist am Freitag auf Anordnung der Landesdirektion Sachsen vorerst entlassen worden. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte zuvor entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erneut über den Asylantrag entscheiden muss, wie die Landesdirektion Sachsen in Chemnitz mitteilte. Der Beschluss sei den Beteiligten am Donnerstag zugestellt worden.
In der Begründung führt das Gericht laut Landesdirektion aus, dass neu vorgelegte Unterlagen zu prüfen sind. Solange die Dauer der Prüfung durch das Bamf nicht absehbar ist, gebiete das Rechtsstaatsprinzip eine Aussetzung der Abschiebehaft.
Sollte das Bundesamt auch in der erneuten Entscheidung keinen Schutzstatus zuerkennen, treffe den Betroffenen erneut die Pflicht zur Ausreise aus Deutschland, so die Landesdirektion. Es wäre dann erneut Aufgabe der sächsischen Behörden, diese durchzusetzen.
Hamza A. saß seit dem 17. Juni in Abschiebehaft in Dresden und befand sich seither, mit kurzer Unterbrechung, im Hungerstreik. Bürgerrechtsgruppen und linke Initiativen hatten wiederholt seine Entlassung und eine erneute Prüfung seines Falls gefordert, weil er als kurdischer Aktivist in der Türkei verfolgt werde.
Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Kassem Taher Saleh (Grüne) erklärte am Freitag, der Fall Hamza A. müsse eine Mahnung sein. „In der Türkei werden Kurden, Aleviten und Oppositionelle politisch verfolgt, willkürlich inhaftiert und für viele Jahre eingesperrt. Deutschland trägt eine Verantwortung, diesen Menschen Schutz zu gewähren.“