Berlin (epd). Die wieder eingeführten Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen haben von Mitte September 2024 bis Ende Juni dieses Jahres nach Angaben des Bundesinnenministeriums 80,5 Millionen Euro gekostet. Pro Quartal lagen demnach die Mehrkosten für den Einsatz der Bundespolizei an den Binnengrenzen zwischen 24 und 29,1 Millionen Euro, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) darüber berichtet.
Der größte Posten ist dem Ministerium zufolge die Vergütung von Überstunden. Von Mitte September 2024 bis Ende Juni 2025 fielen demnach 37,9 Millionen Euro zusätzliche einsatzbedingte Kosten an. Für Hotelunterbringung und Verpflegung wurden 22,8 Millionen Euro aufgewendet. Schicht-Zulagen kosteten rund sieben Millionen Euro, „Führungs- und Einsatzmittel“ 6,8 Millionen Euro und der Betrieb der Grenzstationen knapp sechs Millionen Euro. Laut Behördenangaben sind inzwischen bis zu 14.000 Bundespolizisten an den Landesgrenzen im Einsatz.
Am 16. September 2024 hatte die Bundespolizei mit vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen begonnen, um „irreguläre Migration“ einzudämmen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte in der vergangenen Woche an, die Kontrollen erneut zu verlängern.
Laut der Antwort der Bundesregierung wiesen Bundespolizisten vom 8. Mai bis zum 4. August insgesamt 493 Menschen an den Landesgrenzen zurück, obwohl diese ein Asylgesuch gestellt hatten. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in den Fällen von drei Menschen aus Somalia, die an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen wurden, entschieden, dass die Praxis rechtlich nicht zulässig sei. Dobrindt hält dennoch an den Zurückweisungen fest.
Die Linkspartei forderte, die Grenzkontrollen umgehend zu beenden. Die „rechtswidrige Grenzen-dicht-Politik von Merz und Dobrindt“ habe ausschließlich negative Auswirkungen, erklärte die innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Clara Bünger. Sie erschwere Asylsuchenden die Flucht, führe zu Verkehrschaos in den Grenzregionen, belaste Grenzpendlerinnen und Grenzpendler und verursache noch dazu enorme Kosten. Die Zurückweisungen von Asylsuchenden verstießen gegen EU-Recht.