Frauenhäuser sehen Pläne für elektronische Fußfessel skeptisch

Frauenhäuser sehen Pläne für elektronische Fußfessel skeptisch
13.08.2025
epd
epd-Gespräch: Martina Schwager

Hannover, Berlin (epd). Frauenhaus-Vertretungen in Deutschland betrachten die Gesetzesvorhaben in den Ländern und im Bund zur elektronischen Fußfessel bei häuslicher Gewalt mit Skepsis. Sie fürchte, dass die Fußfessel aufgrund der hohen verfassungsrechtlichen Hürden in der Praxis nur äußerst selten zum Einsatz kommen werde, sagte Dorothea Hecht vom Verein „Frauenhauskoordinierung“ dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Der Verein mit Sitz in Berlin unterstützt bundesweit 280 Frauenhäuser und 285 Fachberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Die Polizei nutze die schon jetzt bestehenden Möglichkeiten, gegen einen gewalttätigen Mann etwa ein Näherungsverbot oder einen Platzverweis auszusprechen, nur sehr selten, erläuterte Hecht. Viel häufiger werde Frauen geraten, zu ihrem Schutz bei einer Freundin unterzukommen oder ins Frauenhaus zu gehen. „Bisher wird immer die Frau aufgefordert: Fahr irgendwohin, wo er dich nicht findet. Deshalb sehe ich nicht, wieso Polizeibeamte jetzt eine so hochschwellige Maßnahme wie die Fußfessel beantragen sollten.“

Die Landesregierung in Niedersachsen hatte am Mittwoch einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz präsentiert, wonach künftig eine elektronische Fußfessel bei Fällen von häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen könnte. Die Polizei könnte demnach die Fußfessel vor einem Gericht beantragen. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen existieren bereits seit kurzem entsprechende Gesetze. In Berlin hat sich die Regierung ebenfalls darauf verständigt. Thüringen ist noch in der Abstimmung.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bereits angekündigt, das sogenannte „spanische Modell“ der elektronischen Fußfessel für ganz Deutschland übernehmen zu wollen. Sie will dazu nach dem Sommer einen Entwurf für ein neues Gewaltschutzgesetz vorlegen. Das Gewaltschutzgesetz gibt grundsätzlich dem Opfer die Möglichkeit, eine gerichtliche Schutzanordnung zu beantragen.

Hecht betonte, das spanische Modell konzentriere sich nicht nur auf die Fußfessel, sondern umfasse engmaschige Beratungen und Hilfsangebote für die Frau etwa bei der Wohnungs- und Jobsuche. Zudem sei das Klima in Spanien viel schärfer gegen Gewalt an Frauen gerichtet: „In Spanien wird eher eine Zwangsmaßnahme gegen einen potenziellen Täter verhängt. In Deutschland wird der Frau oft so lange nicht geglaubt, bis leider etwas Ernstes passiert.“