Behrens zu AfD-Verbotsverfahren: Der Staat muss Haltung zeigen

Behrens zu AfD-Verbotsverfahren: Der Staat muss Haltung zeigen

Hannover (epd). Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD unter bestimmten Bedingungen für geboten. „Wenn die Beweislage ausreicht, muss der Bund handeln“, sagte Behrens der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Samstag). „Die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht, dass der Staat eine Haltung zeigt.“ Allerdings müsse ein Verbotsverfahren zuvor sorgfältig geprüft werden, es müsse rechtssicher sein.

Wenn vor Gericht die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem bestätigt werde, müssten die Bundesländer zudem einheitliche Kriterien für den Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst entwickeln, sagte die Ministerin. „Sollte das Urteil so kommen, brauchen wir eine abgestimmte Antwort aller Bundesländer: Was bedeutet das für Mitglieder dieser Partei im Staatsdienst? Wir können dann nicht so tun, als sei das eine Partei wie jede andere. Das wäre ein fatales Signal.“

Wer sich einer gesichert rechtsextremen Partei zugehörig fühle, könne nicht gleichzeitig den Staat vertreten. „Das ist ein Widerspruch“, betonte Behrens. Extremisten stünden nicht zur Verfassung und lehnten deren Grundwerte ab. „Darauf müssen wir Antworten finden - gemeinsam, bundesweit abgestimmt.“ Derzeit arbeite eine länderübergreifende Arbeitsgruppe bereits daran.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.