Abtreibungsverbot: Gericht weist Klage von Chefarzt ab

Abtreibungsverbot: Gericht weist Klage von Chefarzt ab
Darf ein christliches Krankenhaus seinem Chef der Gynäkologie medizinisch indizierte Abtreibungen verbieten? Darüber verhandelt das Arbeitsgericht Hamm am Freitag. Experten sind unterschiedlicher Ansicht.

Lippstadt (epd). Das Klinikum Lippstadt darf nach einer Gerichtsentscheidung einem Chefarzt Abtreibungen untersagen. Das Arbeitsgericht Hamm wies am Freitag die Klage des Chefarztes und Gynäkologen Joachim Volz gegen seinen Arbeitgeber ab. Die Klage von Volz richtete sich gegen zwei Weisungen, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagt hatten. Beides ist nach Auffassung des Gerichts zulässig. (AZ: 2CA 182/24)

Hintergrund der Weisungen ist die Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus. Der Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn sonst Lebensgefahr für die Mutter bestünde.

Volz äußerte sich „überrascht“ über die Gerichtsentscheidung. „Wir können es kaum glauben“, sagte er nach der Verhandlung. Wenn der Staat das so sehe, „müssen wir möglicherweise den politischen Weg gehen“.

Die Klage des Gynäkologen Volz wurde in den Räumen des Amtsgerichts Lippstadt verhandelt. Vor der Gerichtsverhandlung demonstrierten nach Angaben von Volz rund 2.000 Unterstützer vor dem Amtsgericht für das Anliegen des Arztes. Eine Online-Petition, die Volz gestartet hatte, fand bislang mehr als 230.000 Unterstützer.