Berlin (epd). Für viele Bürgergeldempfänger trägt der Staat schon heute nicht die tatsächlich anfallenden Wohn- und Heizkosten. „Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten hat sich 2024 insgesamt auf rund 494 Millionen Euro belaufen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion, die am Donnerstag auf der Internet-Seite des Bundestags veröffentlicht wurde.
Im Jahresdurchschnitt betraf das rund 334.000 sogenannte Bedarfsgemeinschaften (12,6 Prozent). Sie mussten den Angaben nach im Schnitt 116 Euro an Kosten für die Warmmiete selbst aus ihrem Regelsatz bezahlen.
Die Wohnkosten - offiziell als „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ bezeichnet - werden in der Grundsicherung in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie als angemessen bewertet werden. Die Richtwerte dafür, was bei den Kosten als angemessen gilt, werden kommunal berechnet.
Die in der Folge entstehende „Wohnkostenlücke“ müssen die Hilfeempfänger aus dem Regelsatz schließen. Dadurch wird jedoch in vielen Fällen ihr Existenzminimum unterschritten. Denn das Geld fehlt dann für Nahrungsmittel, Kleidung oder Bildung.
Die Abgeordnete der Linken, Cansın Köktürk, hält die Situation für einen „Skandal für ein Land, das sich selbst sozial nennt“. Die Wohnkostenlücke müsse gefüllt werden „mit dem Geld, das eigentlich für das tägliche Leben gedacht ist“, sagte sie dem Magazin „Der Spiegel“.
Ihre Fraktionskollegin Sahra Mirow verwies darauf, dass es zu wenig günstigen Wohnraum gebe, sodass Betroffene oft gar nicht zu niedrigeren Kosten wohnen könnten: „Solange das Defizit an Sozialwohnungen besteht“, sagt Mirow, „muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass im Bürgergeld die realen Wohn- und Energiekosten übernommen werden“.