Berlin (epd). Die Bundesregierung will die unterirdische Speicherung von industriell verursachten Kohlendioxidemissionen erlauben. Das Kabinett billigte am Mittwoch die Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes. Der Gesetzentwurf von Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) soll die sogenannte CCS-Technologie ermöglichen, also die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von CO2 im Untergrund.
Der Gesetzentwurf schafft bundeseinheitliche Voraussetzungen für den Aufbau eines CO2-Pipeline-Netzes in Deutschland. Der Entwurf entspricht in weiten Teilen einem früheren Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne), der wegen des Koalitionsbruchs nicht mehr verabschiedet worden war.
Wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, soll die Offshore-Speicherung erlaubt werden, also eine Lagerung von CO2 auf hoher See. Meeresschutzgebiete sind dem Entwurf zufolge allerdings davon ausgenommen. Eine unterirdische Speicherung von Kohlendioxid auf dem deutschen Festland soll weiterhin nur möglich sein, wenn sich die jeweiligen Bundesländer ausdrücklich dafür entscheiden. Zudem bleibt die Anwendung von CCS-Technologie für Kohlekraftwerke ausgeschlossen.
Eine wesentliche Änderung betrifft die rechtliche Bewertung der CO2-Speicherung: Während der bisherige Entwurf von einem „öffentlichen Interesse“ ausging, stuft der neue Vorschlag von Reiche solche Vorhaben als „überragendes öffentliches Interesse“ ein. Das könnte Genehmigungsverfahren deutlich erleichtern.