Berlin (epd). Pflegekräfte sollen künftig mehr Aufgaben übernehmen dürfen als bisher. Ein am Mittwoch vom Kabinett in Berlin beschlossener Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass sie bestimmte Tätigkeiten ausüben dürfen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Ziel ist neben einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen auch, den Beruf attraktiver zu machen. Beschlossen wurde außerdem, die Ausbildung für die Pflegefachassistenz zu vereinheitlichen.
Welche konkreten Aufgaben Pflegefachkräfte künftig in eigener Initiative übernehmen können, ist noch offen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nannte am Mittwoch unter anderem Blutabnahmen und Wundabstriche bei bestimmten Patientengruppen. Das geplante Gesetz „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ sieht vor, dass in den nächsten Jahren Kataloge von Leistungen erstellt werden, die Pflegefachkräfte eigenverantwortlich erbringen dürfen.
Weiteres Thema im Kabinett war die Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung zum Pflegefachassistenten oder zur Pflegefachassistentin. Laut dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Gesundheits- und Familienministerium soll die bundeseinheitliche Ausbildung in der Regel 18 Monate dauern und durch Pflichteinsätze in verschiedenen Bereichen „generalistisch“ ausgerichtet sein. Derzeit gibt es im Bereich der Pflegefachassistenz laut Regierung 27 verschiedene landesrechtlich geregelte Ausbildungsgänge mit unterschiedlichen Inhalten.
Die Bundesregierung sieht im Pflegesystem noch weitergehenden Reformbedarf. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Anfang Juli eingerichtet wurde, soll unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände bis Jahresende Vorschläge für eine umfassende Reform vorlegen.