Einbürgerung: Länder skeptisch zu schriftlichem Israel-Bekenntnis

Einbürgerung: Länder skeptisch zu schriftlichem Israel-Bekenntnis

Berlin (epd). Die große Mehrheit der Bundesländer hält es nicht für notwendig, bei der Einbürgerung standardmäßig eine schriftliche Anerkennung des Existenzrechts Israels einzufordern. Die gegenwärtige Rechtslage wird meist als ausreichend angesehen, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Damit dürfte Sachsen-Anhalt vorerst das einzige Bundesland bleiben, das ein solches Bekenntnis verlangt.

Sachsen-Anhalt hatte Ende November 2023 - kurz nach dem Überfall der Terrorgruppe Hamas auf Israel - ein ausdrückliches Bekenntnis zu Israel als Voraussetzung für die Einbürgerung eingeführt. In Brandenburg sprach Landesinnenminister René Wilke (parteilos) Mitte Juli im Landtag ebenfalls von einer Änderung im Einbürgerungsverfahren, um der Anerkennung des Existenzrechtes Israels mehr Gewicht zu verleihen. Ein explizites schriftliches Bekenntnis ist aber weiterhin nicht vorgesehen.

Das Brandenburger Ministerium verwies auf epd-Anfrage ebenso wie viele weitere Landesministerien auf Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht, die das Bundesinnenministerium Ende Mai verschickt hatte. Darin wird das vor einer Einbürgerung abzugebende Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“ ausformuliert und näher erläutert.

Das Bekenntnis erwähnt Israel nicht; gleichwohl heißt es in den Hinweisen, es umfasse auch „die Anerkennung des besonderen und engen Verhältnisses der Bundesrepublik Deutschland zum Staat Israel, insbesondere, dass die Sicherheit und das Existenzrecht Israels zur deutschen Staatsräson gehören“.

Auf diese Auslegung beziehen sich viele Bundesländer. So teilte das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern dem epd mit, die Anerkennung des Existenzrechts Israels sei „bereits ein Bestandteil der Einbürgerungsvoraussetzungen“. Deshalb bedürfe es „aus hiesiger Sicht keiner Abgabe einer weiteren gesonderten Erklärung“, wie es sie in Sachsen-Anhalt gibt. Ähnlich äußerte sich das baden-württembergische Innenministerium. Die Staatsangehörigkeitsbehörden seien „diesbezüglich mehrfach sensibilisiert“ worden.