Berlin (epd). Wenn das Kind krank ist, bleiben nach Angaben der Krankenkasse Barmer noch immer in fast drei Vierteln der Fälle die Mütter zu Hause. Die Zahlen beruhten auf Daten aller 8,3 Millionen Barmer-Versicherten, teilte die Krankenkasse dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag mit. Die Verteilung der Fälle sei repräsentativ für die bundesdeutsche Bevölkerung.
Demnach reichten im vergangenen Jahr bei der Barmer versicherte Frauen bundesweit rund 296.000 Anträge auf Kinderkrankengeld ein. Männliche Versicherte stellten demzufolge 109.000 Anträge. Die Gesamtzahl von 405.000 blieb laut der Barmer im Vergleich zum Jahr 2023 nahezu gleich. 2021 und 2022 lagen die Antragszahlen mit 500.000 und 490.000 höher.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Jedes Elternteil kann nun pro Kind 15 Zahltage beantragen statt wie bisher 10. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Tage. Das Kinderkrankengeld kann für die Betreuung erkrankter Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden und beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts.
Diese Neuregelung beeinflusste allerdings nicht die Menge der Zahltage insgesamt. Bundesweit wurden laut der Barmer 2024 rund 877.000 Kinderkrankheitstage bezahlt, im Vergleich zu 890.000 im Jahr 2023. Auch hier spiegelte sich die ungleiche Verteilung zwischen Müttern und Vätern: Frauen beantragten 648.000 Zahltage, Männer 229.000.