Frankfurt a.M., Den Haag (epd). Das höchste Gericht der Vereinten Nationen bekräftigt die völkerrechtlichen Pflichten der Staaten zur Eindämmung der Klimakrise. Laut einem am Mittwoch vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag veröffentlichten Gutachten enthalten die bestehenden Klimaabkommen verbindliche Pflichten zum Schutz des Klimasystems vor klimaschädlichen Treibhausgasemissionen.
Konkret bezogen sich die 15 Richterinnen und Richter unter anderem auf die UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC). Die Unterzeichnerstaaten seien verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen einzudämmen und sich an den Klimawandel anzupassen. Beim Klimaschutz seien in diesem Zusammenhang die westlichen Industrieländer, die sogenannten Annex-I-Staaten, besonders gefordert.
Das Gutachten des höchsten UN-Gerichts geht auf einen Antrag der UN-Vollversammlung aus dem Jahr 2023 zurück. Das Gericht sollte im Kern klären, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen Staaten zum Schutz des Klimasystems haben und welche Konsequenzen daraus folgen. Zwar ist das Gutachten für einzelne Staaten nicht unmittelbar bindend, aber es entfaltet politisch und rechtlich eine große Signalwirkung.
Während der Verkündung des Gutachtens hatte IGH-Präsident Iwasawa Yuji zuvor die Verbindlichkeit des 1,5-Grad-Ziels bekräftigt. Der IGH betrachte eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit als „primäres Temperaturziel“ unter dem Pariser Klimaabkommen, sagte Yuji.
Im Pariser Klimaabkommen von 2015 heißt es, der Temperaturanstieg solle auf deutlich unter zwei Grad Celsius beschränkt werden und wenn möglich auf 1,5 Grad. Inzwischen sei es wissenschaftlicher Konsens, dass die Erhitzung bei 1,5 Grad gestoppt werden müsse, um schwerwiegende Folgen der Erderwärmung zu verhindern, unterstrich Yuji.