Gedenken an die Opfer der Loveparade-Katastrophe wird fortgeführt

Gedenken an die Opfer der Loveparade-Katastrophe wird fortgeführt

Duisburg (epd). Zum 15. Jahrestag der Loveparade-Katastrophe am 24. Juli ist wieder eine Gedenkfeier in Duisburg geplant. Erwartet werden Angehörige aus Deutschland, den Niederlanden, Italien, Spanien, China und Australien, wie die „Stiftung Duisburg 24.7.2010“ am Donnerstag in Duisburg mitteilte. Allerdings werde die Feier zum letzten Mal in der Verantwortung der Stiftung organisiert, die in diesem Jahr satzungsgemäß aufgelöst wird.

Das Gedenken werde in den kommenden Jahren dennoch fortgesetzt, versprach Jürgen Thiesbonenkamp, evangelischer Pfarrer im Ruhestand und Vorsitzender des Stiftungskuratoriums, am Donnerstag in Duisburg. „Das Gedenken an die 21 Todesopfer und die Verletzten bei der Loveparade-Katastrophe 2010 in Duisburg geht weiter“, betonte Thiesbonenkamp.

Unter anderem werde es die nichtöffentliche und nur für die Angehörigen der Todesopfer zugängliche Andacht in der evangelischen Salvatorkirche am Jahrestag der Katastrophe auch im nächsten Jahr und zumindest bis 2029 weiter geben. Das hätten der Evangelische Kirchenkreis Duisburg und Salvatorkirchen-Pfarrer Martin Winterberg beschlossen.

Die öffentliche Gedenkveranstaltung am Ort des Unglücks am Tunnel werde künftig in Verantwortung der Stadt Duisburg stattfinden, hieß es. Diese übernimmt auch weiterhin die Kosten der An- und Abreise sowie die Unterbringung der Angehörigen der bei dem Unglück getöteten Opfer.

Bei einem Massengedränge im Karl-Lehr-Tunnel und an der Rampe zum Veranstaltungsgelände der Loveparade in Duisburg waren am 24. Juli 2010 insgesamt 21 Menschen getötet worden. Mehr als 500 Besucherinnen und Besucher des Festivals wurden zum Teil schwer verletzt.

Bei der langwierigen und kontroversen juristischen Aufarbeitung des Unglücks hatten sich die Stadt Duisburg, der Veranstalter Lopavent und die Polizei gegenseitig die Verantwortung zugeschoben. Ein Strafprozess am Landgericht Duisburg gegen zehn Angeklagte der Stadt und des Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung war im Mai 2020 eingestellt worden. Nach Überzeugung der Richter war keinem der Angeklagten eine relevante individuelle Schuld zuzuschreiben.

Fünf Jahre nach dem Unglück war 2015 auf Initiative von Hinterbliebenen und Überlebenden die Stiftung „Duisburg 24.7.2010“ ins Leben gerufen worden, die sich um Beratung und Unterstützung der Angehörigen, die Pflege der Gedenkstätte am Unglücksort und die Organisation der jährlichen Gedenkfeier kümmern sollte. Da sie als „Verbrauchsstiftung“ für die Dauer von zehn Jahren befristet gegründet wurde, werde sie in diesem Jahr satzungsgemäß aufgelöst, erläuterte der evangelische Pfarrer Jürgen Widera vom Stiftungsvorstand.