Innenminister verteidigt Alleingang beim Umgang mit AfD-Mitgliedern

Innenminister verteidigt Alleingang beim Umgang mit AfD-Mitgliedern
Ministerium bedauert missverständliche Pressearbeit
Der vermeintliche Beschluss, keine AfD-Mitglieder in den Staatsdienst aufzunehmen, verschaffte Rheinland-Pfalz ein breites Medienecho. Nun bedauert das Innenministerium eine missverständliche Pressemeldung. Der Minister verteidigt sein Vorgehen.

Mainz, Köln (epd). Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat in der Debatte um den Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst seinen Alleingang verteidigt. Jedes Land stehe in der Pflicht, die nötigen Schritte einzuleiten, sagte er am Mittwoch im Deutschlandfunk. Zwar befürworte auch er ein bundeseinheitliches Vorgehen, die Abstimmungen dafür seien jedoch ein „erkennbar beschwerlicher Weg“. Die Innenminister hätten sich bislang nur auf den Minimalkompromiss einigen können, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Diese sei aber noch nicht eingerichtet. Nach widersprüchlichen Aussagen zum künftigen Vorgehen teilte das Mainzer Innenministerium mit, es bedauere entstandene Missverständnisse.

Auch Ebling hatte in dem Interview eingeräumt, dass durch die Kommunikationspolitik des Landes eine „Unklarheit“ über die künftigen Regelungen entstanden sei. Das Innenministerium hatte in der vergangenen Woche mit einer Presseerklärung den Eindruck erweckt, die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit AfD-Parteibuch in den Staatsdienst sei künftig ausgeschlossen. Der SWR hatte berichtet, dies sei dem Sender sogar schriftlich ausdrücklich bestätigt worden.

Die vermeintliche Mainzer Entscheidung hatte ein bundesweites Medienecho ausgelöst, Staatsrechtler schätzten ein solches Vorgehen als rechtswidrig ein. Tatsächlich sieht aber auch die verschärfte Verwaltungsverordnung des Landes eine Einzelfallprüfung vor. Bewerberinnen und Bewerber müssen künftig im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Zu den gelisteten Vereinigungen gehören neben Terrorgruppen wie dem „Islamischen Staat“ oder Al-Kaida sowie Vereinigungen sogenannter Reichsbürger und rechtsextremer Kameradschaften auch die AfD.

Das Ministerium räumte am Mittwoch ein, eine Pressemitteilung zum Thema sei nicht präzise genug formuliert worden: „Durch diese Unschärfe konnte der Eindruck entstehen, dass die Einzelfallprüfung nicht auch für Bewerberinnen und Bewerber gilt.“ Tatsächlich verfolge Rheinland-Pfalz damit „den gleichen Ansatz wie Bayern“, wo AfD-Mitglieder ebenfalls auf ihre Verfassungstreue geprüft werden sollen. Das Ministerium betonte besonders, dass die Verwaltungsvorschrift nicht wegen der öffentlichen Kritik abgeschwächt worden sei: „Sie sah die Einzelfallprüfung von vornherein vor.“

Bereits die bloße Mitgliedschaft bei der AfD könne ein Indiz für mangelnde Verfassungstreue darstellen, sagte Ebling nun: „Sie kann auf Zweifel hinweisen. Und Zweifel sind an dieser Stelle schon zu viel.“ Wer trotz seiner Parteimitgliedschaft eine Anstellung im öffentlichen Dienst anstrebe, müsse die bestehenden Zweifel klar ausräumen können. Ebling war wegen seines mit den anderen Ländern nicht abgestimmten Vorgehens auch von der Opposition kritisiert worden. Die AfD warf ihm einen „verfassungswidrigen Schnellschuss“ vor.

Einem AfD-Verbot räumt auch der rheinland-pfälzische Innenminister derzeit keine großen Chancen ein: „Wir sind nicht in einer Phase, in der wir ein Verbotsverfahren vermutlich erfolgreich führen könnten.“