Ministerium: Ausnahmen vom Mindestlohn nicht möglich

Ministerium: Ausnahmen vom Mindestlohn nicht möglich

Berlin (epd). Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte sind einer Untersuchung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge nicht möglich. Das ergebe sich unter anderem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, teilte das Ministerium am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.

Ende Juni hatte Bauernpräsident Joachim Rukwied einen verringerten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vorgeschlagen. Diese Arbeitskräfte hätten ihren Lebensmittelpunkt schließlich nicht in Deutschland, hatte Rukwied begründet. Der Vorschlag hatte Kritik ausgelöst. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hingegen hatte sich zunächst dafür offen gezeigt.

Der Mindestlohn sei als absolute Lohnuntergrenze gesetzlich festgelegt, hieß es nun aus dem Ministerium. Das gelte für alle Beschäftigungsverhältnisse, auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. Zuerst hatte die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ am Dienstag vom Ergebnis der Prüdung berichtet.

Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte Ende Juni vorgeschlagen, die Lohnuntergrenze ab 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und ab 2027 auf 14,60 Euro zu erhöhen. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde.

Landwirtschaftsminister Rainer erklärte, viele landwirtschaftliche Betriebe stünden unter starkem wirtschaftlichem Druck, die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns stelle sie vor Herausforderungen. Daher setze sein Ministerium auf andere Entlastungen. Rainer nannte Reduzierungen bei Bürokratie, Agrardiesel und Stromsteuer, die Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Ausweitung sozialversicherungsfreier Kurzzeitbeschäftigung auf 90 Tage.