Reanimationsunterricht wird verpflichtend in Nordrhein-Westfalen

Reanimationsunterricht wird verpflichtend in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf (epd). Schülerinnen und Schüler erhalten in Nordrhein-Westfalen künftig mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Reanimation. Alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I sollen spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationspuppen, sogenannte Reanimationsphantome, und zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen, erklärte das nordrhein-westfälische Bildungsministerium am Dienstagabend in Düsseldorf. Förderschulen und private Ersatzschulen würden ermutigt, Reanimationsunterricht anzubieten.

Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte werde durch Schulungsvideos von Kooperationspartnern wie unter anderem der ADAC-Stiftung, den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie den Universitätskliniken Münster und Köln gewährleistet, erläuterte das Ministerium. „Wer im Notfall richtig handelt, kann Leben retten“, sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU): „Wir wollen, dass Prüfen - Rufen - Drücken so selbstverständlich wird wie Fahrradfahren.“ Die Schulung für die Schülerinnen und Schüler soll den Angaben zufolge 90 Minuten dauern.