Berlin (epd). Die Visaerteilung für eine Afghanin und deren Familienangehörige mit Aufnahmezusage in Deutschland wird jetzt ein Fall für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Die Bundesregierung habe am Montag Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli eingelegt, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf epd-Anfrage. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Juli in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bundesrepublik Betroffenen, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben worden waren, Visa zur Einreise erteilen muss. (AZ: VG 8 L 290/25 V)
Mit Einreichung der Beschwerde laufe nun eine zweiwöchige Frist zur Begründung, sagte die Sprecherin. Wann sich das OVG mit der Beschwerde in dem Eilverfahren befasst, war zunächst noch nicht klar.
Die Afghanin und ihre Familie halten sich derzeit in Pakistan auf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihnen im Oktober 2023 Aufnahmezusagen gegeben. Daraufhin beantragten sie bei der deutschen Botschaft in Islamabad Visa. Diese wurden ihnen aber trotz des im Oktober 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan nicht erteilt.
Mit einem Eilantrag machten sie Mitte Mai geltend, sie hätten einen Anspruch auf Visumserteilung. Ihnen drohe aus Pakistan die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten. Das Verwaltungsgericht gab diesem Eilantrag statt.
Das Bundesaufnahmeprogramm sah vor, dass bis zu 1.000 gefährdete Afghanen im Monat nach Deutschland kommen sollten. Die tatsächlichen Einreisen blieben weit darunter.