Gericht bestätigt polizeiliches Führungsverbot von Messern

Gericht bestätigt polizeiliches Führungsverbot von Messern

Münster, Wuppertal (epd). Die Polizei in Wuppertal darf einer Gerichtsentscheidung zufolge einem 18-jährigen Mann für drei Jahre das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verbieten. In dem Fall lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass von dem Wuppertaler eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, heißt es in einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom Dienstag (AZ: 5 B 579/25). Insbesondere das wiederholte strafrechtlich relevante Auffälligwerden des Betroffenen innerhalb von Gruppen ebenfalls Gewalt bejahender und polizeibekannter junger Männer rechtfertige das individuelle Verbot von Messern.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies damit den Eilantrag des Wuppertalers gegen das Verbot ab. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz die Gefahrenlage in dem Fall noch anders bewertet. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit des Führungsverbots von Messern für den Wuppertaler.