Justizministerin Hubig geht Reform von Vaterschaftsanfechtung an

Justizministerin Hubig geht Reform von Vaterschaftsanfechtung an

Berlin (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Reform der Regeln für die Anfechtung einer Vaterschaft auf den Weg gebracht. Am Freitag veröffentlichte das Ministerium einen Gesetzentwurf, der vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts leiblichen Vätern mehr Rechte bei der tatsächlichen Anerkennung der Vaterschaft geben soll. Zugleich soll das Kindeswohl sichergestellt werden, indem bei Entscheidungen die Beziehung zum Kind auch künftig wesentlich ins Gewicht fallen soll, erklärte Hubig.

Aktuell gilt im Abstammungsrecht, dass selbst bei Einigkeit aller Beteiligten ein leiblicher Vater nicht ohne Gerichtsverfahren die Vaterschaft anerkennen kann, wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist. Der Ehepartner ist dann automatisch der rechtliche Vater. Ebenso kann ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann eine „sozial-familiäre“ Beziehung besteht. Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Elterngrundrecht bewertet und damit eine Reform notwendig gemacht, die in der Ampel-Regierung nicht mehr abgeschlossen wurde.

Künftig soll gelten: Mit Zustimmung der Mutter und des rechtlichen Vaters soll ein leiblicher Vater die Vaterschaft einfacher anerkennen können. In Fällen der Anfechtung durch den leiblichen Vater soll gelten, dass sie in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes grundsätzlich zum Erfolg führen kann. Die Beziehung zum rechtlichen Vater soll in diesem Zeitraum kein Ausschlussgrund sein.

Ab dem sechsten Lebensmonat soll es dabei bleiben, dass eine sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater die Anfechtung durch den leiblichen Vater ausschließt. Es gibt dann aber Ausnahmen: Dazu gehört, dass auch der leibliche Vater eine solche Beziehung zum Kind hat oder sich ernsthaft, aber erfolglos um eine solche Beziehung bemüht hat.

Entscheiden soll ein Familiengerecht den Angaben zufolge jeweils „unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten“. Bei einer Vaterschaftsanerkennung für ein Kind, das älter als 14 Jahre ist, soll dessen Zustimmung künftig generell vorausgesetzt werden. Die neuen Regeln müssen noch innerhalb der Bundesregierung und vom Bundestag beraten werden. Eine Neuregelung muss es nach Ministeriumsangaben bis spätestens 30. März 2026 geben.