Berlin (epd). Drei Jahre nach Erweiterung der Rücknahmepflichten für Elektroschrott ist die Bilanz nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ernüchternd. Bei Testbesuchen seien im April und Mai 21 Filialen von neun Supermarkt- und Drogeriemarktketten überprüft worden, teilte die Umwelthilfe am Montag in Berlin mit. In fast der Hälfte der untersuchten Märkte hätten keine Elektroaltgeräte zurückgegeben werden können. Zudem fehlten teilweise verpflichtende Verbraucherinformationen.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen auch Lebensmitteleinzelhändler und Discounter Elektroaltgeräte zurücknehmen, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie dauerhaft oder immer wieder Elektrogeräte vertreiben. Vorher galt dies nur für Geschäfte mit einer einzelnen Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern.
Die Deutsche Umwelthilfe kündigte nach ihren Recherchen Klagen gegen mehrere Unternehmen an. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sprach von einem Armutszeugnis, dass auch drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Rücknahmepflicht in fast der Hälfte der getesteten Supermarkt- und Drogeriemarktfilialen keine Elektroaltgeräte abgegeben werden konnten.
Fehlende Verbraucherinformationen zeigten zudem, dass kein Wille bestehe, Kundinnen und Kunden die Abgabe von Elektroschrott zu ermöglichen. „Gegen diese Blockadehaltung der Märkte müssen die Vollzugsbehörden der Bundesländer endlich hart durchgreifen“, verlangte Metz.