Berlin (epd). Die Bundesregierung geht die Umsetzung wichtiger Vorhaben in der Rentenpolitik an: Das Rentenniveau soll bis mindestens 2031 bei 48 Prozent bleiben und die sogenannte Mütterrente ausgeweitet werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, der am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlag. Aus Regierungskreisen hieß es, das Paket solle noch im Sommer im Kabinett beschlossen werden.
Beim Rentenniveau ist vorgesehen, die derzeit geltende Höhe von 48 Prozent bis ins Jahr 2031 fortzuschreiben. Das Rentenniveau beschreibt die Relation zwischen einer Standardrente, die rechnerisch nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen gezahlt wird, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit der Fortschreibung werde „die Abkopplung der Renten von den Löhnen“ verhindert, heißt es in dem Entwurf.
Im Jahr 2029 soll die Regierung dem Papier zufolge einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung vorlegen. „Ziel dieses Berichts ist es, zu prüfen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus beizubehalten.“
Der Entwurf sieht zudem vor, die sogenannte Mütterrente auszuweiten. Dabei handelt es sich um einen Aufschlag auf die Rentenpunkte für Erziehungszeiten. Bisher gibt es für die Erziehung von Kindern - auch durch Männer -, die vor 1992 geboren wurden, einen geringeren Aufschlag. Dieser soll angehoben werden und dann auf dem gleichen Niveau liegen wie in Fällen, in denen die Kinder später geboren wurden. Profitieren sollen rund zehn Millionen Menschen, in erster Linie Frauen.
Die Ausweitung soll 2028 in Kraft treten - dies stößt auf Kritik des Sozialverbands VdK. Es müssten „schnellere Lösungen her“, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Frauen mit sehr kleinen Renten bräuchten zügig Verbesserungen.
Schließlich geht es in dem Papier noch um das Weiterarbeiten nach Erreichen des Renteneintrittsalters. Bisher ist es in der Regel verboten, jemanden ohne Sachgrund befristet einzustellen, der früher schon einmal bei der gleichen Firma tätig war. Künftig soll dies für Menschen jenseits des Renteneintrittsalters nicht mehr gelten. Sie könnten dann befristet wieder in ihre alte Firma zurückkehren. Es sollen auch mehrere Befristungen hintereinander möglich sein.
Das Paket geht auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zurück. Die Pläne zum Rentenniveau und zur Mütterrente kosten einiges: Dem Entwurf zufolge lassen die Maßnahmen die Rentenausgaben im Jahr 2028 um 4,4 Milliarden Euro steigen. In den Folgejahren erhöht sich die Summe jeweils; 2031 liegt sie bei 15,7 Milliarden Euro.
Dementsprechend steigen auch die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung. Für die Mütterrente sollen ab 2028 jährlich fünf Milliarden Euro fließen. Für die Aufrechterhaltung des Rentenniveaus sind es zunächst 4,1 Milliarden Euro, bis 2031 steigt der Betrag auf 11,2 Milliarden Euro.
Der Beitragssatz, der aktuell bei 18,6 Prozent liegt, steigt dem Entwurf zufolge 2027 auf 18,9 Prozent. Ab 2028 soll er bei 20,0 Prozent liegen und 2031 auf 20,3 Prozent angehoben werden.