Berlin (epd). Der Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wird ohne veränderte Härtefallregelung im Bundestag zur Abstimmung gestellt. Wie die Grünen-Abgeordnete Schahina Gambir dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, hat der Innenausschuss bei seiner Befassung mit dem Thema am Mittwoch keine Änderungen beschlossen. Am Freitag wird im Parlament über den zweijährigen Stopp des Familiennachzugs zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus entschieden.
In der Sachverständigenanhörung am Montag waren Zweifel daran laut geworden, dass die im Gesetz enthaltene Regelung für Härtefälle tatsächlich dazu führen wird, dass bei besonderen Schicksalen Ausnahmen gemacht und Angehörige aufgenommen werden. Die Union lehnte Änderungen aber ab, auch der federführende Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Familienzusammenführungen gehörten zu den Pull-Effekten bei der Migration, sagte Dobrindt nach seiner Teilnahme an der Ausschusssitzung in Berlin. Sie müssten reduziert werden. Die Entscheidung dürfe man „auch nicht aufweichen mit Härtefallregelungen, die über das hinausgehen, was zwingend notwendig ist“, sagte er. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sagte, die im Gesetz enthaltene Regelung sei eine „bewährte und erprobte Regelung“
Auf Antrag der Linken wird über das Gesetz am Freitag namentlich abgestimmt. Die Koalition aus Union und SPD hat gegenüber der kompletten Opposition nur zwölf Stimmen mehr. Grüne und Linke lehnen das Gesetz ab. „Das Gesetz ist menschlich untragbar und integrationspolitisch unverantwortlich“, sagte die Grünen-Politikerin Gambir. Die Linken-Politikerin Clara Bünger kritisierte, die schwarz-rote Koalition schaffe einen der letzten legalen Wege für Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen ab. Die befristete Aussetzung des Familiennachzugs hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.