Mindestlohn: Arbeitsministerium warnt vor Diskriminierung

Mindestlohn: Arbeitsministerium warnt vor Diskriminierung

Berlin (epd). In der Debatte um den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft geht das Bundesarbeitsministerium auf Distanz zu Agrarminister Alois Rainer (CSU). Ein Sprecher von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte laut Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwoch): „Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt.“

Rainer hat sich offen für eine Forderung von Bauernpräsident Joachim Rukwied gezeigt, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte zu kürzen. „Meine Fachleute prüfen, ob es einen rechtssicheren Weg gibt, Ausnahmen vom Mindestlohn möglich zu machen“, hatte der CSU-Politiker dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag) gesagt. Dagegen regt sich Kritik. Unter anderem sprachen sich die IG BAU und der katholische Sozialpfarrer Peter Kossen gegen das Vorhaben des Agrarministers aus.

Rainers Kabinettskollegin Bas wies über ihren Sprecher auf die Funktion des Mindestlohns hin: „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll.“ Mit diesem Ziel sei es „nicht vereinbar, in einzelnen Branchen Ausnahmen zuzulassen“. Zudem sehe der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung keine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte vor.