Dortmund (epd). Vier Mitglieder einer verbotenen rechtsextremen Vereinigung müssen sich ab Donnerstag vor dem Landgericht Dortmund verantworten. In dem Strafverfahren (32 KLs 28/24) geht es um den Vorwurf, dass die Beschuldigten im Alter von 40 bis 49 Jahren gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben, „durch Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung (“Combat 18 Deutschland„)“, wie das Gericht mitteilte. Anberaumt sind neun Folgetermine bis zum 4. September.
Die nach Bewertung des Bundesinnenministeriums neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung ist seit 2020 verboten. „Combat 18 Deutschland“ ist eine rechtsextreme Organisation und der deutsche Ableger der in Großbritannien tätigen Gruppierung „Combat 18“.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in Kenntnis und gegen ein bestandskräftiges Verbot die Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ gemeinsam mit weiteren Mitgliedern bis mindestens ins Frühjahr 2022 weitergeführt zu haben. Einer der Angeklagten soll dabei ab Ende Oktober 2020 die Rolle des Anführers übernommen und mindestens 14 konspirative Treffen organisiert haben.
Wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Januar 2020 ein Verbot gegen „Combat 18“ ausgesprochen. Damals durchsuchten Polizisten in sechs Bundesländern Wohnungen mutmaßlicher Mitglieder der Neonazi-Gruppe und fanden dabei unter anderem Waffen, NS-Devotionalien und Propagandamittel. Der Zahlencode 18 steht für die Anfangsbuchstaben von Adolf Hitler.