Berlin (epd). Verfügbar, unabhängig und günstig: Mit einem Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Schuldnerberatung in Deutschland sichern. Wie ein am Montag veröffentlichter Referentenentwurf vorsieht, soll der Zugang zu Schuldnerberatungen künftig per Gesetz festgeschrieben werden. Jährlich soll es einen Bericht über die verfügbaren Stellen geben.
Festgelegt werden soll im Gesetz auch, dass für die Beratung maximal „ein begrenztes Entgelt“ verlangt werden darf. Anbieter müssen zudem frei von Eigeninteressen sein. Dass Kreditgeber selbst Schuldnerberatung anbieten, soll im Gesetz dezidiert ausgeschlossen werden.
Bundesweit gebe es fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen von Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen, hieß es vonseiten des Ministeriums. Ganz überwiegend beraten sie den Angaben zufolge kostenlos. Diese Praxis solle nicht gefährdet werden. Künftig soll gelten, dass Gebühren maximal die Betriebskosten decken und keine unangemessene Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen dürfen.
Mit dem Gesetz will Hubig Vorgaben der EU-Verbraucherkreditlinie umsetzen. Dazu veröffentlichte sie am Montag einen weiteren Gesetzentwurf, der die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei aktuell noch unregulierten Kreditformen stärken soll. Vorgesehen ist darin, Kaufmodelle, bei denen die Zahlung erst später fällig wird („Buy now, pay later“) in die Regelungen für Kreditverträge aufzunehmen.
„Heute kaufen, später zahlen“ klinge für viele erst einmal praktisch, sagte Hubig: „Doch hinter schnell abgeschlossenen Kreditverträgen kann sich ein echtes Risiko verbergen“, ergänzte sie. Schlimmstenfalls führten solche Verträge in die Schuldenfalle.