Duisburg (epd). Um Schwarzarbeit besser einzudämmen, fordern Arbeitsmarktforscher der Universität Duisburg-Essen eine strategische Neuausrichtung. Entscheidend im Kampf gegen organisierte Kriminalität seien nicht allein verstärkte Kontrollen, sondern auch eine manipulationssichere und verpflichtende Arbeitszeiterfassung der Betriebe sowie reformierte Ausbildungs- und Studiengänge der Ermittlungsdienste Zoll und Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), erklärten Gerhard Bosch und Frederic Hüttenhoff vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität am Montag in Duisburg.
Rund zwei Millionen Beschäftigte in Deutschland erhielten trotz gesetzlichem Anspruch keinen Mindestlohn, erklärten die Forscher. Besonders betroffen seien Minijobber, Werkvertragsbeschäftigte, Leiharbeiter, Scheinselbstständige sowie illegal Beschäftigte, zum Beispiel im Baugewerbe. Viele würden ihre Rechte nicht kennen oder trauten sich nicht, sie einzufordern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit decke in mehr als jedem vierten Betrieb Verstöße auf. Doch gerade in „unübersichtlichen Subunternehmerketten“ stoße sie an ihre Grenzen. Die FKS brauche eine strategische Neuausrichtung. Sie habe zwar bereits ein eigenes Arbeitsgebiet für organisierte Kriminalität, erstelle aber meistens nur regionale Täterprofile. Übergreifende kriminelle Netzwerke könnten so kaum erkannt werden, hieß es.
Um betroffene Beschäftigte besser zu schützen, schlagen die Forscher zudem vor, Kronzeugen, falls sie illegal beschäftigt waren, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gewähren. Des Weiteren sollten Betroffene, die ihren Mindestlohn nicht erhalten haben, eine elektronische Schadensmeldung erhalten und direkt über ihre Lohnansprüche informiert werden.
Allein im vergangenen Jahr deckten die Ermittlungen den Angaben nach zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigungen einen Schaden von rund 766 Millionen Euro auf. Die Dunkelziffer sei jedoch größer.
Die IAQ-Forscher begrüßten, dass Reformschritte eingeleitet seien. Auf der Basis einer Selbstevaluierung der Novelle des SchwarzArbG von 2019 vom Bundesministerium der Finanzen und der Generalzolldirektion 2024 wurde im Bundestag im November 2024 ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Zustimmung des Bundesrats gefunden habe. Dieser Entwurf beschränke sich nicht wie frühere Novellen auf kleinere Anpassungen, sondern leite einen Paradigmenwechsel in Richtung datengestützter risikoorientierter Prüfstrategien ein.