Oldenburg (epd). Ein 28-jähriger Mann muss nach einem Brandanschlag auf die Oldenburger Synagoge im April 2024 zunächst unbefristet in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Die Sicherungsverwahrung sei nötig, weil von dem Beschuldigten weiterhin eine Gefahr für sich und andere ausgehe, sagte der Vorsitzende Richter Frederik Frank vom Landgericht Oldenburg am Montag in seiner Urteilsbegründung. Der Beschuldigte sei mit Sicherheit aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Der Mann hatte die Tat eingeräumt und von „Stimmen“ berichtet, die ihn zu dem Brandanschlag aufgefordert hatten. (Az: 3 KLs 160 Js 48227/24)
Am 5. April 2024 hatte der Mann einen selbst gebauten Molotow-Cocktail gegen die massive Tür des jüdischen Gebetshauses in der Leo-Trepp-Straße geworfen. Das Feuer konnte von einem aufmerksamen Hausmeisterteam eines benachbarten Kulturzentrums schnell gelöscht werden und richtete nur leichten Schaden an. Verletzt wurde niemand. Der Anschlag hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Erst nach einem Fahndungsaufruf in der TV-Serie „Aktenzeichen XY ... Ungelöst“ konnte der mutmaßliche Täter im Januar in Vechta festgenommen werden.
Bereits am ersten Verhandlungstag am vergangenen Mittwoch hatte der Beschuldigte bei der Vernehmung vor dem Landgericht die Vorsitzende der jüdischen Gemeinde, Claire Schaub-Moore, um Entschuldigung gebeten. Er habe sich in einen psychotischen, religiösen Wahn „reingesponnen“. Als Motiv gab er an, er habe die Juden davor warnen wollen, den falschen Gott anzubeten.