Gericht bestätigt Ausweisung des früheren IS-Deutschland-Chefs

Gericht bestätigt Ausweisung des früheren IS-Deutschland-Chefs

Düsseldorf (epd). Die Ausweisung des früheren Deutschland-Chefs der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtmäßig. Auch sei es richtig, dass er sich in einer bestimmten Stadt aufhalten sowie sich täglich bei der Polizei melden müsse und er weitgehend kein Handy oder andere elektronische Kommunikationsmittel nutzen dürfe, erklärte das Gericht am Mittwoch in Düsseldorf. Ob er in der Folge seiner Ausweisung in den Irak abgeschoben werden dürfe, sei nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen. (AZ.: 27 K 7349/23).

Es lägen zwingende Gründe der nationalen Sicherheit vor, die eine Ausweisung des Klägers rechtfertigten, urteilte die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts. Die von ihm ausgehende Gefahr wiege so schwer, dass die Belange seiner insgesamt sieben Kinder der Ausweisung nicht entgegenstünden. „Die Anordnung der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts auf eine bestimmte Stadt dient dazu, dem Kläger den Rückfall in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren, was durch die tägliche Meldeauflage engmaschig überwacht werden muss“, erklärte das Gericht. Dass er Kommunikationsmittel nicht nutzen dürfe, sollte ihm erschweren, seine frühere große Reichweite in den sozialen Medien wiederzuerlangen.

Derzeit ist den Angaben zufolge ein Asylverfahren des Klägers beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig. In diesem werde unter anderem geprüft, ob ihm die Todesstrafe oder Folter bei einer Rückführung in den Irak drohe. „Das Gericht hat angesichts dieser offenen Punkte die Klage gegen die Abschiebungsandrohung und ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot abgetrennt und wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden“, erklärte das Verwaltungsgericht.

Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht den Angaben zufolge seine Eilentscheidung vom Mai 2024 (AZ: 27 L2717/23) in der Hauptsache. Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.