Hamburg (epd). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will bei der geplanten Bürgergeld-Reform Rücksicht auf Familien nehmen. „Eine rote Linie sind für mich Haushalte mit Kindern“, sagte die SPD-Politikerin dem Hamburger Magazin „stern“. „Da kann man nicht einfach auf Null sanktionieren, wie es sich einige erträumen“, erklärte die Ministerin. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es zu der Reform: „Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um.“
Die Koalitionspartner eine „das Ziel, die Grundsicherung weiterzuentwickeln und treffsicherer zu machen“, erklärte Bas. Zu der Forderung der Union, das Bürgergeld in der jetzigen Form „abzuschaffen“, führte die Ministerin aus: „Ich kann die Geldleistung, die Menschen ohne Arbeit erhalten, ja nicht abschaffen - nichts anderes ist das Bürgergeld.“ Sie werde die Grundsicherung also nicht abschaffen, weil das auch gar nicht gehe. Bas fügte hinzu: „Ich kann den Begriff Bürgergeld abschaffen.“ Das Wort dafür sei schließlich egal.
Zur Höhe der Leistung sagte die Arbeitsministerin: Bei der Frage, „wie wir die Höhe des Bürgergeldes an die Preisentwicklung anpassen, wollen wir wieder zurück zur alten Art der Berechnung, so haben wir es vereinbart. Dass das Bürgergeld 2023 verhältnismäßig stark angestiegen ist, hat zu viel Kritik geführt.“ Klar sei aber, dass das Existenzminimum immer gewährleistet sein müsse. „Darauf werde ich bei allen Schritten achten“, betonte Bas.
Bas sprach sich zugleich für schnellere und schärfere Sanktionen als bisher im Bürgergeld aus. „Es muss für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Jobcentern einfacher werden, Sanktionen einzusetzen. Und sie müssen schneller kommen und, wo nötig, auch verschärft werden.“ Alle, die Leistungen erhielten, hätten eine Mitwirkungspflicht: „Wer Termine beim Jobcenter grundlos ausfallen lässt, muss schnell und klar sanktioniert werden. Das ist sonst unfair gegenüber allen, die sich anstrengen.“