Berlin (epd). Nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts gegen die Zurückweisungen Asylsuchender ist offen, ob es zu einem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gewünschten Hauptsacheverfahren kommt. Wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Nachfrage erläuterte, könnte das Verfahren auf Antrag der Klägerseite für erledigt erklärt werden, weil bereits im Eilverfahren das Hauptziel erreicht worden sei. Das Gericht hatte die Zurückweisung von drei Menschen aus Somalia, die in Deutschland um Asyl baten, für rechtswidrig erklärt.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, die die Klagen unterstützte, teilte auf Nachfrage mit, dass über den Fortgang noch nicht entschieden sei. Die Betroffenen würden das nun mit den Anwälten beraten und dann entscheiden, sagte Geschäftsführer Karl Kopp und betonte: „Herr Dobrindt entscheidet es jedenfalls nicht.“
Dobrindt hatte nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts erklärt, zunächst dennoch an den Zurückweisungen festzuhalten. Er habe ein Interesse daran, dass es ein Hauptsacheverfahren gibt, sagte er am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Er kündigte zugleich an, dafür „eine ausführliche Begründung“ liefern zu wollen.
Nach Erläuterung des Verwaltungsgerichts entscheiden im Wesentlichen allerdings die Kläger, ob es zu dem Verfahren kommt. Erklärt das Gericht auf ihren Antrag das Verfahren durch den Eilbeschluss für erledigt, kann die Bundesregierung dem zwar widersprechen. Offen bliebe auch dann aber, ob bei erfolgreichem Widerspruch das Hauptsacheverfahren im Ergebnis anders ausgehen würde als die Eilentscheidung.