Länder setzen sich für schnelleren Datenaustausch bei Erbschaften ein

Länder setzen sich für schnelleren Datenaustausch bei Erbschaften ein

Stuttgart (epd). Drei Bundesländer fordern eine Beschleunigung der Verfahren bei Erbschaften und Grundbucheinträgen. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wollen das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ einführen, wie das baden-württembergische Justizministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte. Es sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger Dokumente nur einmal einer Behörde der öffentlichen Verwaltung vorlegen müssen. Andere Behörden können diese Informationen dann automatisiert abrufen.

Einen gemeinsamen Antrag dazu bringen die Länder der Mitteilung zufolge bei der Justizministerkonferenz ein, die vom 4. bis 6. Juni in Bad Schandau in Sachsen stattfindet. Das Ziel ist, Verfahren zu vereinfachen und sowohl Bürger als auch Behörden zu entlasten.

Konkret fordern die Länder einen automatisierten Datenabruf bei Standesämtern. Bisher müssen beispielsweise für einen Erbscheinantrag verschiedene Urkunden bei Standesämtern angefordert und dann beim Nachlassgericht eingereicht werden. Künftig sollen Nachlassgerichte benötigte Dokumente wie Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden direkt bei den Standesämtern abrufen können. Auch das Grundbuchverfahren soll durch einen erleichterten Datenzugriff verschlankt werden.

Die Justizminister appellieren an den Bund, die vorgeschlagenen Reformen zeitnah umzusetzen. Der elektronische Datenaustausch könne Nachlassverfahren deutlich beschleunigen und allen Beteiligten die Abläufe erleichtern.