Berlin (epd). Die von der neuen Bundesregierung erlaubten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen sind laut Beschluss eines Berliner Gerichts rechtswidrig. Personen, die bei den Kontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürften nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zurückgewiesen werden, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag mit. Mit dem Dublin-Verfahren müssen Behörden zunächst prüfen, welcher Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Die in mehreren Eilverfahren gefassten Beschlüsse sind unanfechtbar (AZ: VG 6 L 191/25 u.a.).
Antragsteller waren demnach zwei somalische Männer und eine Frau, die mit dem Zug aus Polen am 9. Mai auf Bundesgebiet gelangten. Dort seien sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und, nachdem sie ihr Asylgesuch geäußert hatten, zurückgewiesen worden. Die Bundespolizei begründete dies mit ihrer Einreise aus einem sicheren Drittstaat.
Die Zurückweisung bewertete die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts als rechtswidrig. Die Bundesrepublik sei demnach verpflichtet, das Dublin-Verfahren vollständig durchzuführen. Sie könne sich nicht darauf berufen, dass die Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse. Es fehle an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai Zurückweisungen Asylsuchender an den deutschen Grenzen ausdrücklich erlaubt. Vorgängerregierungen hatten dies bislang mit Verweis auf das europäische Recht immer abgelehnt.