Berlin (epd). Der Hartmannbund begrüßt die aktuelle Ausweitung des Mutterschutzes. Die Neuregelung würdige die verwundbare Situation von Frauen nach einer Fehlgeburt, teilte der Ärzteverband am Montag in Berlin mit. Der Verlust des ungeborenen Kindes könne auch weit vor der 24. Schwangerschaftswoche eine außerordentliche Belastung darstellen, die zur Genesung einen besonderen Schutz erfordere.
Seit Sonntag steht Frauen bei einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu, zuvor waren erst Fälle ab der 24. Woche erfasst. Nunmehr gilt eine Staffelung: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der standardmäßigen Mutterschutzdauer nach der Geburt eines lebenden Kinds.
Der Hartmannbund begrüßte zudem die Möglichkeit, dass Frauen nach einer Fehlgeburt nun auch vor Ablauf des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen können. Dies bedeute Selbstverantwortung und Selbstbestimmung, hieß es. Je nach individueller Situation könne es zur Genesung beitragen, den Arbeitsalltag aufrechtzuerhalten.