Berlin (epd). Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, haben ab Juni in deutlich mehr Fällen ein Anrecht auf Mutterschutz. Die Regelung, wonach Frauen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zusteht, tritt am Sonntag in Kraft. Bislang waren in der Regel erst Fälle ab der 24. Schwangerschaftswoche erfasst. Andere betroffene Frauen mussten sich um eine Krankschreibung bemühen, wenn sie sich außerstande sahen, unmittelbar wieder zu arbeiten.
Vorgesehen ist nun eine Staffelung: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der standardmäßigen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.
Der Bundestag hatte die Neuregelung nach längeren Verhandlungen zwischen den Fraktionen Ende Januar einstimmig beschlossen. Mitte Februar billigte auch der Bundesrat das Gesetz.