Berlin (epd). Die Bundesregierung hat die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für Kriegsflüchtlinge auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Nachzug engster Angehöriger von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten soll damit für zwei Jahre gestoppt werden. Der Bundestag muss darüber noch beraten.
Dobrindt will damit die Fluchtzuwanderung nach Deutschland begrenzen. Flüchtlinge mit dem subsidiären Schutzstatus haben bereits seit 2016 keinen rechtlichen Anspruch mehr auf den Familiennachzug. Seit 2018 gibt es ein Kontingent mit 12.000 Plätzen im Jahr, um einigen von ihnen das Nachholen von Kindern, Ehepartnern oder Eltern zu ermöglichen.
Subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn sie keine individuelle Verfolgung nachweisen können, im Heimatland aber trotzdem einer Gefahr für Leib und Leben etwa wegen eines Krieges ausgesetzt wären. Zum Jahresende 2024 hatten rund 380.000 von insgesamt rund 3,5 Millionen in Deutschland lebenden Flüchtlingen diesen Status. In der überwiegenden Mehrheit geht es dabei um Syrerinnen und Syrer.
Die Regelung zur Aussetzung des Familiennachzugs wird nicht als Gesetzentwurf, sondern als sogenannte Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen ins Parlament eingebracht. Üblich ist das eher in weit fortgeschrittenen Gesetzesberatungen oder bei eilbedürftigen Regelungen, weil die parlamentarischen Beratungen dann in aller Regel schneller gehen. Die Formulierungshilfe sieht zudem vor, im deutschen Aufenthaltsgesetz „Begrenzung“ von Migration ausdrücklich als Ziel zu formulieren.